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BSI-Chef fordert Mindesthaltbarkeitssatum für Apps, Software und Hardware

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Shortnews: Arne Schönbohm ist der Chef des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik. In einem Interview mit der Wirtschaftswoche fordert er, dass sich der nächste Bundestag deutlich konkreter mit der Haftung von Herstellern für Soft- und Hardware auseinandersetzt. Anlass dazu biete der jüngste Cyberangriff mit der Erpressersoftware „WannaCry“, der weltweit für Aufsehen sorgte.

Schönbohm ist der Meinung, dass eine Art Haltbarkeitsdatum für Soft- und Hardware die Rechte deutlich kenntlicher gestaltet:

Für Hard- und Software muss es so etwas wie ein Mindesthaltbarkeitsdatum geben, einen Zeitraum, in dem der Hersteller einwandfreien Zustand garantiert und bei Mängeln haftet.

Bild: Shutterstock

Hersteller müssten dann dafür haften, wenn in diesem Zeitraum eine Sicherheitslücke ausgenutzt wird. Auf der anderen Seite wüssten auch die Kunden besser woran sie sind: Wird eine Software beispielsweise nicht mehr unterstützt, da die Fälligkeit abgelaufen ist, so müsse sich der Nutzer dann selbst um neue Lösungen bemühen – in den meisten Fällen wäre das ein Update auf die neue Version.

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